Pilgernde sollten ihn auf ihrer Reise dabeihaben

(Foto: Beate Steger)

Mit dem Pilgerausweis wird belegt, dass man als Pilgerin oder Pilger unterwegs ist. Er gibt die  Legitimation, in Pilgerherbergen zu übernachten. Das gilt nicht nur in Spanien, sondern auch im deutschsprachigen Raum.

Für verschiedene Jakobswege in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es extra Pilgerausweise, diese werden allerdings in Spanien im Pilgerbüro nicht anerkannt. So hat beispielsweise die St. Jakobus-Gesellschaft Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. einen extra Pilgerausweis für ihre Jakobswege herausgegeben, auch für die Via Regia existiert ein regionaler Pilgerpass, ebenso für die Jakobswege in der Schweiz. Diese Pilgerausweise sind bei den Zuständigen der Jakobswege erhältlich, manchmal auch direkt auf dem Weg.

Wer sich für die speziellen Pilgerausweise interessiert, findet weitere Informationen auf den Internetseiten der jeweiligen Jakobusgesellschaften und Bruderschaften. Der offizielle Pilgerausweis kann beispielsweise über das Pilgerbüro Speyer bestellt werden;
Hasenpfuhlstr. 33, 67346 Speyer, Tel. 06232/102 423, info@pilgerreisen-speyer.de,
www.pilgerreisen-speyer.de/pilger-pass

Februar 2024